Inhaber Saltan Gindulin ist Sachverständiger des Landes Sachsen-Anhalt


Seit dem 1. März 2009 ist das „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA)“ nebst „Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Hundeverordnung – HundeVO LSA)“ in Kraft. Innerhalb dieses Gesetzes und zugehöriger Verordnungen ist die sogenannte Sachkunde des Hundehalters geregelt, welche dieser freiwillig oder auf Verlangen nachweisen kann/muss.

Nach den Vorschriften zur Durchführung dieser Sachkundeprüfung, gibt es neben dem theoretischen Teil, welcher schriftlich im Landesverwaltungsamt Halle oder Magedeburg geprüft wird auch eine praktische Prüfung.

Nach erfolgreicher theoretischer Prüfung können Hundehalter die praktische Sachkundeprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bei uns ablegen.

Wir sind für Sie da. Innerhalb unserer Öffnungszeiten beantworten wir Ihnen gerne Fragen und vereinbaren mit Ihnen einen Prüfungs-/Begutachtungstermin.